|
BV 2 emissionsarme Gülleausbringung |
nur selbst erzeugter Wirtschaftsdünger Fördersatz: 25 €/m³ nachweislich ausgebrachter Wirtschaftsdüngermenge - die dem Standard-Wirtschaftsdüngeranfall einer GVE entspricht, jedoch nicht mehr als 40 € je ha LN des Betriebes
|
|
BS 1 Einjähriger Blühstreifen |
mind. 6 m und max. 30 m Breite bzw. max. 2 ha auf Ackerflächen oder Randstreifen Aussaat bis 15.4. kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln Fördersatz 700 €/ha zzgl. 100€/ha bei Imkerbeteiligung
|
|
BS 2 Mehrjähriger Blühstreifen |
Maßnahmen wie BS 1 zusätzlicher Pflegeschnitt auf 30 % bis max. 70 % jeder Blühfläche/jedes Blühstreifens ist Pflicht (häckseln oder schlegeln) vom 1.9.-1.4. Fördersatz 875 €/ha zzgl. 100€/ha bei Imkerbeteiligung |
|
AL 2.1 Zwischenfruchtanbau/ Untersaat |
Auf mind. 5% der Ackerfläche Maßnahmenzeitraum Aussaattermin im Antragsjahr. bis 15.02. Aktive Aussaat Anrechenbar Greening Keine Förderung in Gebieten, in denen Zwischenfruchtanbau verpflichtend vorgeschrieben ist (Wasserschutzgebietsverordnung) Fördersatz 75 €/ha
|
|
GL 1 Extensive Grünland-bewirtschaftung, handlungsorientiert
|
Keine mineralischen Düngemittel, die Stickstoff enthalten keine Pflanzenschutzmittel keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung Fördersatz 170€/ha |
|
GL 5 Extensive Grünlandbewirtschaftung, ergebnisorientiert
|
Es müssen ständig mindestens vier bzw. sechs bzw. acht Kennarten aus dem niedersächsischen Katalog nachgewiesen werden Die Flächen sind mindestens einmal in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September zu nutzen Fördersatz je nach Artenzahl 190/220/310 €/ha |
|
BS 71 Grünstreifen zum Schutz von Wassererosion und von Gewässer
Erosionsschutzstreifen
|
Streifen von 6-30 m Breite sind bis zum 30.04. mit einer Saatmischung mit überwiegendem Grasanteil zu bestellen Pflanzenschutz und Düngung (bis auf Kalkung) sind untersagt Nutzung ist zulässig Fläche wird nach dem fünfjährigen Verpflichtungszeitraum kein Dauergrünland Fördersatz 760 €/ha |
|
BS 72 Grünstreifen zum Schutz von Wassererosion und von Gewässer
Gewässerschutzstreifen
|
Auflagen wie BS 71 Fördersatz 540 €/ha
|